Windenergie-Erlass auslaufen lassen

Weinheimer Nachrichten

WEINHEIM. Nach dem Scheitern des Weinheimer Teilflächennutzungs-plans „Windenergie“ schließen sich die Weinheimer Liberalen der Forderung der FDP-Landtagsfraktion an, den Windenergie-Erlass aus dem Jahr 2012 auslaufen zu lassen. Wie aus einer Stellungnahme der Wein-heimer FDP hervorgeht, wäre dies nicht nur für Weinheim, sondern für den gesamten Bergstraßenhang von grundsätzlicher Bedeutung. Der Vorstoß der FDP-Landtagsfraktion ziele darauf ab, im Landesplanungs-gesetz wieder zur Möglichkeit von regionalplanerischen Ausschlussge-bieten zurückzukehren und den Landesentwicklungsplan fortzu-schreiben, anstatt die Geltung des – so wörtlich – „von Anfang an unaus-gegorenen Windenergie-Erlasses“ abermals zu verlängern. Nach Mei-nung der FDP sollte der planerische Mindestabstand zu Wohnbebauun-gen von 700 Metern, die derzeit der Windenergie-Erlass vorsieht, auf künftig 1500 Meter erhöht werden.

Wie die FDP erklärt, habe das Weinheimer Verfahren zum Teilflä-chennutzungsplan „Windenergie“ gezeigt, dass in der gesamten Ge-markung Weinheims Ausschlusskri-terien der Windenergienutzung ent-gegenstehen. Die Konsequenz müsse sein, künftig die gesamte Gemar-kungsfläche als Ausschlussfläche zu deklarieren, was derzeit aber nicht möglich ist.

Zum Hintergrund: Im Verfahren um den Teilflächennutzungsplan ging es nicht um Einzelstandorte, sondern um sogenannte Konzentra-tionszonen für mindestens drei Windräder. Der Gemeinderat hatte sich mehrheitlich für den „Freibe-reich 4 Mitte“ im Landschafts-schutzgebiet Bergstraße-Nord aus-gesprochen; jedoch verweigerte die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises eine dafür er-forderliche Genehmigung.