FDP will besseren Hochwasserschutz für Sulzbach und Ofling

Rhein-Neckar-Zeitung


2016 wäre der Landgraben am Rande der Ofling fast über die Ufer getreten. Foto: zg

Weinheim, (web) Wenn man in Weinheim über das Thema Hochwasser diskutiert, geht es fast immer um das Tiefgewann. Bekanntlich sehen vor allem Kritiker eines Gewerbegebiets in den weitläufigen Breitwiesen an der A 5 im Tiefgewann eine Alternative, die räumlich besser einzugrenzen ist. Allerdings ist das im Nordosten des Freudenberg-Geländes gelegene Gewann derzeit als Überflutungsfläche für ein sogenanntes hundertjähriges Hochwasser ausgewiesen. „Viel brisanter ist aber, dass auch Weinheimer Wohngebiete in den offiziellen Überflutungskarten geführt werden“, mahnt die FDP-Fraktion.

In den Unterlagen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) aus dem Jahr 2015 sind mehrere Weinheimer Gebiete als HQ100- oder sogar HQ50-Flächen markiert. Das bedeutet, dass dort fließende Gewässer rein statistisch gesehen einmal in 50 beziehungsweise 100 Jahren einen sehr hohen Pegelstand erreichen oder diesen sogar überschreiten.

Neben einigen kleineren Flächen im Müllheimer Tal am Grundelbach und in Lützelsachsen am Mühlbach betrifft dies vor allem die südwestliche Ecke von Weinheim-Sulzbach. Dort seien entlang des Neugrabens – also im Bereich zwischen Ketteler- und Leharstraße – etwa 20 Wohnhäuser betroffen, so FDP-Stadtrat Wolfgang Wetzel. Noch höher sei die Anzahl potenziell betroffener Haushalte am Landgraben: So stehe fast die gesamte Ofling mit etwa 60 Anwesen und knapp 400 Bewohnern auf einer möglichen Überflutungsfläche. zweiter Ordnung“, so Wetzel. Heißt: Für diese Gewässer ist die Stadt zuständig. Für das Tiefgewann und andere Flächen entlang der Weschnitz ist es bekanntlich das Land.

Dass es sich auch in Sulzbach und in der Ofling keineswegs um theoretische Berechnungs-Szenarien handelt, habe eine Hochwasserepisode im Jahr 2016 bewiesen, warnt Wetzel. Der Wasserstand am Landgraben sei nur zehn Zentimeter unter der Dammkrone gelegen. Genauer: Derjenigen Dammkrone, die der Ofling zugewandt ist. „Da sich das Klima wandelt, ist in Zukunft häufiger mit Starkregenund damit Hochwasser-Ereignissen zu rechnen“, so Wetzel. Daher sehe die FDP unmittelbaren Handlungsbedarf. Die Stadt müsse „gesundheitliche Gefahren von Weinheimer Bürgern abwenden“.

Die FDP-Fraktion hat daher beantragt, ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Dieses solle „Maßnahmen erarbeiten, diese planen und Kosten ermitteln“, um in den beiden betroffenen Gebieten auf rechtssichere Weise Hochwasserschutz gewährleisten zu können. Wetzel bezieht sich auch auf einen Ortstermin mit Vertretern der Unteren Wasserbehörde des Rhein- Neckar-Kreises. Diese hätten am Rande einer Begehung des Landgraben-Damms (Ofling) am 28. August empfohlen, ein Ingenieurbüro für Hochwasserfragen zu beauftragen: „Als Hintergrund für die Ausweisung als HQ50- und HQIOOÜberflutungsfläche wurde die unzureichende Freibord-Situation des östlichen Landgrabendamms identifiziert“, so Wetzel. Das bedeutet: Der Abstand zwischen der Dammkrone und dem höchsten zu erwartenden Wasserstand ist auf einer Länge von 40 Metern zu klein.

Genau an dieser Stelle sei das Wasser 2016 auch so hochgestiegen. Sollte der Damm überlaufen oder brechen, drohe der Ofling die Überflutung, so der FDP-Rat. Das Wasser könne dann auf einen Meter über Bodenniveau steigen. Ein Risiko: Nicht wenige der Ofling-Bewohner haben ihre Schlafzimmer im Souterrain. Wetzel: „Die derzeit in Arbeit befindlichen akademischen Betrachtungen der gesamten hydrologischen Situation Weinheims durch die Technische Universität Darmstadt reichen deshalb nicht aus.“

Die FDP-Fraktion hat den Antrag gestellt, den Empfehlungen der Unteren Wasserbehörde zu folgen. Laut deren Angaben gegenüber Wetzel bleiben die Kosten im überschaubaren Rahmen. Wetzel